Für die Unabhängigkeit der WHO
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213. Woche vor der WHO






Die Verfassung der WHO, deren Text Sie hier nachlesen können, hebt hervor, dass:
„Eine aufgeklärte öffentliche Meinung sowie eine aktive Mitarbeit der Öffentlichkeit haben eine wesentliche Bedeutung für die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerungen.”

Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Zusammenarbeit zwischen der WHO und Vertretern/-innen der Zivilgesellschaft über die gesundheitlichen Folgen radioaktiver Kontamination, sobald Zivilgesellschaft und unabhängige Forschung andere Ergebnisse als die der WHO vorweisen.

Mit Hiroschima und Nagasaki sowie den Versuchsreihen für Atomtests begann die massive radioaktive Kontamination. Es wurden mehr als 2'000 Testbomben gezündet, davon 530 überirdisch. .
Die radioaktive Kontamination ging weiter mit der Entwicklung der Atomindustrie zur Stromerzeugung, die angefangen vom Uranabbau über die Reaktoren bis zur Lagerung der Abfälle jeden Tag auch bei so genannter „normaler” Funktionsweise Radioaktivität freisetzt.

Tonnen radioaktiver Stoffe wurden ebenfalls durch Unfälle, darunter den des Reaktors in Tschernobyl, in die Umwelt abgegeben. Dieser schwere Unfall passierte nach einer langen Reihe von weniger bekannten Unfällen des Atombetriebs, u.a. derjenigen von „Sellafield” in Großbritannien und von „Three Mile Island” in den USA.

Im militärischen Bereich ist eine neue Quelle der Kontamination durch den Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran hinzu gekommen, die zuerst während des Golfkrieges und danach im Irak, Kosovo, Afghanistan etc. verwendet wurden. (Siehe auch unseren Pressespiegel „Die militärische Atomindustrie gestern und heute  ). Zahlreiche Wissenschaftler und Organisationen der Zivilgesellschaft haben Arbeiten über alle diese Quellen radioaktiver Kontamination veröffentlicht und die WHO vor deren Folgen gewarnt.

Munition aus abgereichertem Uran
Munition aus abgereichertem Uran
Geschützturm eines mit abgereicherter Uranmunition<br>beschossenen irakischen Panzers
Geschützturm eines mit abgereicherter Uranmunition beschossenen irakischen Panzers


Die WHO stellt sich taub denn diese Arbeiten und Veröffentlichungen setzen vor allem hinter dem Prinzip der akzeptablen Strahlendosis ein Fragezeichen. Dabei handelt es sich vielmehr um diejenige Strahlendosis, die die Atomstaaten nicht heruntersetzen wollen angesichts der unvermeidlichen „normalen” bzw. durch Unfälle ihrer Industrien verursachten Werte.

Die WHO unterschlägt sogar wissenschaftliche Daten, die die Schwere der Gesundheitsfolgen radioaktiver Kontamination nachweisen. Die Protokolle der Konferenzen, die die WHO 1995 in Genf und 2001 in Kiew organisiert hat, wurden z.B. nie veröffentlicht. Normalerweise umfassen Konferenzprotokolle einen Bericht über alle Diskussionen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Konferenz sowie die Zusammenfassungen wissenschaftlicher Artikel. Viele dieser Artikel waren das Ergebnis unabhängiger Forschung und der Arbeit von Ärzten in den von Tschernobyl kontaminierten Gebieten. Sie wurden so dem Zugriff der Wissenschaft und der Öffentlichkeit entzogen. Beispielsweise zitiert die WHO von der Kiewer Konferenz 2001 nur einen Sammelband der Zusammenfassungen und eine Auswahl von 12 Kommuniqués von insgesamt 700 Kommuniqués, Vorträgen und Zusammenfassungen.

Im 2. Kapitel, Artikel 2a) der Verfassung der WHO steht: Die WHO betätigt sich als leitende und koordinierende Stelle des internationalen Gesundheitswesens. In Wirklichkeit ist es die IAEO, die auf dem Gebiet des Strahlenschutzes Leitung und Koordination hat. Und dies tut sie ohne Mandat und ohne Kompetenz für den Bereich öffentliche Gesundheit. Dank des Abkommens „WHA12-40” , das sie mit der WHO geschlossen hat, kann die IAEO ihr Handeln rechtfertigen.

Im Kapitel 2, Artikel 2d) steht ebenfalls: Die WHO gewährt die geeignete technische Unterstützung und in dringenden Fällen die notwendige Hilfe, sofern die Regierungen darum ersuchen oder diese annehmen. Nach der Reaktorexplosion in Tschernobyl hat die WHO 5 Jahre gewartet, ehe sie in die kontaminierten Gebiete ging. Wir wissen von keinerlei wirklicher Hilfe durch die WHO für :
     * Atomtests ausgesetzten Bevölkerungsgruppen,
     * Arbeiter in der Atomindustrie,
     * Unfallopfer wie z.B. den der Tschernobyl-Katastrophe
     * Menschen, die sich auf den durch die Verwendung von Waffen mit abgereichertem Uran kontaminierten Schlachtfeldern befanden.

Dieses Verhalten der WHO im Bereich Strahlenschutz passt genau zu gewissen Punkten des Abkommens (Hier finden Sie den ganzen Abkommenstext) das sie mit der IAEO unterzeichnet hat. Laut dem Grundsatzstatut der IAEO ist deren Ziel, “den Beitrag der Atomenergie zum Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der ganzen Welt zu beschleunigen und zu steigern”. Das Abkommen von 1959 ignoriert also den daraus resultierenden Interessenkonflikt.

Die Stellung der IAEO innerhalb der UNO: Die IAEO steht in der Hierarchie der UNO an oberster Stelle. Sie hängt vom Sicherheitsrat der UNO ab, von wo aus sie die Förderung des atomaren Handels koordiniert, während die WHO und die anderen UN-Agenturen nur vom Wirtschafts- und Sozialrat abhängen.
Der Sicherheitsrat setzt sich aus 5 ständigen Mitgliedern zusammen. Dies sind die 5 historischen Atommächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien).10 weitere Länder, deren Mandat auf 2 Jahre begrenzt ist, kommen noch dazu.

Teilschema der Organisation der Vereinten Nationen


Der Artikel I des Abkommens WHO-IAEO erläutert: Jedes Mal wenn eine der Parteien beabsichtigt, ein Programm in einem Bereich zu unternehmen, der von erheblichem Interesse für die andere Partei ist oder sein könnte, die erste Partei die zweite konsultiert, um die Frage in gegenseitiger Übereinstimmung zu regeln. „Fragen in gegenseitiger Übereinstimmung regeln”, d.h. die WHO jeglicher Freiheit bei Forschungsprojekten im Zusammenhang mit atomaren Unfälle zu berauben. Nach Tschernobyl kann man folgendes aus der Feder von Dr. Hiroshi Nakajima (Generaldirektor der WHO von 1988 bis 1989) über die Konferenz in Genf 1995 nachlesen - „Anfang 1990 wird die WHO vom sowjetischen Ministerium für Gesundheit dazu eingeladen, ein internationales Hilfsprogramm auf die Beine zu stellen. – Vollendung des internationalen Projektes durch die IAEO im Mai 1991”. Anstelle der WHO hat also die IAEO die vom Gesundheitsministerium der UdSSR gewünschten Pläne geliefert. Dies erklärt, warum Karieserkrankungen sowie die Zahngesundheit für die IAEO höhere Priorität genießt als genetische Beeinträchtigungen bzw. warum diese im Bericht der IAEO weggelassen wurden. Seit dem 1957 veröffentlichten Bericht einer von der WHO versammelten Studiengruppe über die „Genetischen Auswirkungen von Strahlungen beim Menschen” ist nämlich bekannt, dass diese beträchtlich sind.
Vollständiger Text des Abkommens „WHA12-40”       

Artikel III des Abkommens erläutert ebenfalls: Die Internationale Atomenergie-Organisation und die Weltgesundheitsorganisation erkennen an, dass sie ggf. restriktive Maßnahmen ergreifen müssen, um den vertraulichen Charakter der Auskünfte, die sie erhalten haben, sicher zu stellen... Wie bereits oben erwähnt, führte diese Vertraulichkeit zur Nichtveröffentlichung der Protokolle der WHO-Konferenzen in Genf (1995) und Kiew (2001) über „Die gesundheitlichen Konsequenzen von Tschernobyl und anderer Strahlenunfälle”. Dr. Nahajima, der bis 1998 Generaldirektor der WHO war, bestätigt 2001 vor dem Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz, dass die Zensur der Protokolle auf die juristischen Bindungen, die die WHO der IAEO unterstellen, zurückzuführen seien. (Dokumentarfilm: „Bugie nucleari” von Wladimir Tschertkoff – TSI Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz – 2002 und „Atomare Streitigkeiten” desselben Autors – Feldant Film – 2004)
Vollständiger Text des Abkommens „WHA12-40”       

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